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Kreis Kleve - Betreuungen

Das Betreuungsgericht überwacht die gesamte Tätigkeit des Betreuers. Der Betreuer muss jährlich Bericht erstatten und, soweit er für Vermögensangelegenheiten zuständig ist, Rechnung legen. Sind Vater, Mutter, ein Ehegatte oder ein Kind zum Betreuer bestellt, sind diese von der jährlichen Rechnungslegung befreit.

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